Artentyp
Insekt
Lebensraum
Wald
Bestandssituation
vom Aussterben bedroht
Beschreibung
Der Schwarze Apollofalter (Parnassius mnemosyne) erreicht eine Flügelspannweite von 50 bis 62 Millimetern. Die Flügel sind weiß mit schwarzen Adern und zwei schwarzen Flecken auf den Vorderflügeln, die Flügelspitzen sind grau durchscheinend. Die Flügelunterseiten unterscheiden sich kaum von den Oberseiten. Die Weibchen besitzen größere Flecken als die Männchen und tragen des Öfteren auch im Hinterflügel Flecken.
Lebensraum
Der Schwarze Apollofalter kommt hauptsächlich in sonnigen, lichtdurchfluteten Laub- und Mischwaldrändern, die an Wiesen grenzen vor, sowie in Lichtungen. Wichtig sind große und ausreichend besonnte Lerchenspornbestände, welche als Futterpflanzen für die Raupen dienen. In der historischen Kulturlandschaft kam die Art in frühen Sukzessionsstadien von flächigen Holznutzungen wie Kahlhiebe und Niederwaldwirtschaft vor.
Schwarzer Apollo © Bernhard Etspüler
Lebensweise
Die Lebensdauer des Falters des Schwarzen Apollos beträgt zwei bis drei Wochen im Zeitraum Mitte April bis in den Sommer und es entwickelt sich nur eine Generation pro Jahr. Die Eier werden überwiegend am Hohlen Lerchensporn abgelegt. Hier überwintern die Raupen vollentwickelt in der Eihülle und schlüpfen erst im nächsten Frühjahr. Fünf bis sechs Wochen lang fressen sie dann an den Futterpflanzen um sich anschließend zu verpuppen.
Verbreitung und Vorkommen im Biosphärengebiet
In Deutschland ist die Art nur noch mit wenigen Vorkommen in der Rhön und auf der Schwäbischen Alb nachgewiesen, im bayerischen Alpenraum dagegen noch etwas weiter verbreitet. Auf der Schwäbischen Alb existieren noch zwei weiträumig voneinander isolierte Populationsgruppen einmal auf der Südwestalb / Obere Donau sowie auf der Mittleren Schwäbischen Alb bei Mehrstetten, Münsingen und Schelklingen, teils im Biosphärengebiet gelegen.
Gefährdung
Wesentliche Gefährdungsursache ist der Mangel an gut besonnten Beständen der wesentlichen Raupennahrungspflanze, des Hohlen Lerchensporns. Der Schwarze Apollofalter ist eine Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und somit europarechtlich geschützt. Der Erhaltungszustand ist in Baden-Württemberg als „ungünstig – unzureichend“ eingestuft. Zudem handelt es sich um eine streng geschützte Art nach Bundesnaturschutzgesetz. Auf der Roten Liste Deutschland ist die Art als stark gefährdet eingestuft, auf Landesebene sogar als vom Aussterben bedroht. Baden-Württemberg kommt aufgrund der Verbreitung der Art in Deutschland eine besondere Schutzverantwortung für die Art aus bundesweiter Sicht zu.
Maßnahmen
Durch die Auflichtung von Wäldern mit Vorkommen des Lerchensporns im Verbreitungsgebiet des Schwarzen Apollo kann die Entwicklung der Eier und der Larven gefördert werden. Die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets hat 2014 ein Fachgutachten zu Schutz- und Entwicklungsmöglichkeiten für den Schwarzen Apollofalter in Auftrag gegeben und ist seither an der Umsetzung von Maßnahmenempfehlungen beteiligt. Auch im Rahmen des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg werden Maßnahmen für die Art umgesetzt.
Herausgeber
Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Referat 58 - Regierungspräsidium Tübingen
UNESCO-Biosphärenreservat
Biosphärenallee 2 - 4
D-72525 Münsingen-Auingen
Tel. 07381 932938-0
Fax 07381 932938-15
E-Mail biosphaerengebiet@rpt.bwl.de
www.biosphaerengebiet-alb.de