Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb, Referat 58 beim Regierungspräsidium Tübingen, ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://biosphaerengebiet-alb.de veröffentlichte Webseite.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Die verlinkten DOCX- und XLS-Dateien sind noch nicht barrierefrei. Die verlinkten PDF-Dateien sind noch nicht in Summe barrierefrei. 61 PDF-Dateien wurden aber bereits barrierefrei umgesetzt und in die Webseite eingebunden.
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind noch nicht integriert.
Wir bemühen uns, diese Punkte so schnell wie möglich zu bearbeiten.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.05.2022 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.05.2022 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Referat 58 beim Regierungspräsidium Tübingen
Biosphärenallee 2-4
72525 Münsingen
Telefon 07381 932938-0
E-Mail: biosphaerengebiet@rpt.bwl.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.