Eröffnung des Bienenlehrpfades - Förderprojekt des Imkervereins Ehingen im Jahr 2018 Fördern & Mitmachen
Eröffnung Bienenlehrpfad © Biosphärengebiet

Förderprogramm Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Im Biosphärengebiet Schwäbische Alb soll die bestehende Kulturlandschaft erhalten und im Einklang mit dem Menschen weiterentwickelt werden. Um diesen Ansatz zu fördern, stellt das Land Baden-Württemberg zusammen mit dem am Biosphärengebiet beteiligten Landkreisen und Kommunen jährlich Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung.

Gemeinsam mit Unternehmen, Kommunen, Vereinen und Privatpersonen aus der Region sollen modellhafte und nachhaltige Projekte unterstützt und die Regionalentwicklung vorangetrieben werden. Um dies gewährleisten zu können müssen Projekte im Biosphärengebiet bestimmte Ziele verfolgen.

Fördern & Mitmachen

Geförderte Projekte

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Förderprojekte, die bisher über das Förderprogramm des Biosphärengebiets Schwäbische Alb gefördert wurden.

Männer stehen auf einem Weg und halten verschiedene Plakate
Eröffnung Wandermahl Tour © Biosphärengebiet

Antragsverfahren

Sie haben eine gute Projektidee - was nun? Ehe Sie das Antragsformular auf Zuwendung durch die Landschaftspflegerichtlinie (neue Fassung gültig seit 01.08.2024) ausfüllen, empfehlen wir, die Hinweise zur Förderung zu lesen. Bitte nehmen Sie auch frühzeitig Kontakt zu Mitarbeitenden der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb auf. Diese können Ihnen erste Fragen beantworten und aufzeigen, wie die Chancen auf eine erfolgreiche Antragsstellung erhöht werden können. 

Ein Viscope Fernrohr an einem Aussichtspunkt in Eningen

Viscope in Eningen © Moro

Ihre Ansprechpartner zum Förderprogramm

Tobias Brammer

E-Mail: Tobias.Brammer@rpt.bwl.de

Telefon 07381/ 932938-11

Dr. Carmen Weith

E-Mail: Carmen.Weith@rpt.bwl.de

Telefon. 07381/ 932938-46

Rainer Striebel

E-Mail: Rainer.Striebel@rpt.bwl.de

Telefon. 07381/ 932938-16

Adelheid Schnitzler

E-Mail: Adelheid.Schnitzler@rpt.bwl.de

Telefon 07381/ 932938-25

 

Dr. Christoph Gayer

E-Mail: Christoph.Gayer@rpt.bwl.de

Telefon 07381/ 932938-26

Roland Heidelberg

E-Mail: Roland.Heidelberg@rpt.bwl.de

Telefon 07381/ 932938-14

Heidrun Nübling

E-Mail: Heidrun.Nuebling@rpt.bwl.de

Telefon 07381/ 932938-30

Walburg Speidel

E-Mail: Walburg.Speidel@rpt.bwl.de

Telefon 07381/ 932938-20

Walburg Speidel (vertretungsweise)

E-Mail: Walburg.Speidel@rpt.bwl.de

Telefon 07381/ 932938-20

Die Anträge werden von Mitarbeitenden der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb bearbeitet und von der Landesanstalt für Umweltschutz und Messungen Baden-Württemberg (LUBW) und dem Regierungspräsidium Tübingen fachlich und förderrechtlich geprüft. Anschließend werden sie dem Beirat des Vereins Biosphärengebiet Schwäbische Alb e.V. zur Förderung empfohlen.

Die Förderentscheidung und Bewilligung der Mittel erfolgt durch die jeweils zuständigen Bewilligungsstellen (Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart).

Anträge müssen bis zum 15.11. für die Förderrunde des kommenden Jahres bei der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb eingegangen sein.

Hinweise zur Förderung

Förderziel

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist ein Modellgebiet für  nachhaltige Entwicklung. Regionale Fragestellungen sollen unter der Zielsetzung einer ökologisch, ökonomisch und sozialverträglichen Entwicklung in enger Verknüpfung von Natur- und Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft, Handwerk, Wissenschaft, Tourismus, Bildung und Kultur bearbeitet werden. Darüber hinaus dient das Biosphärengebiet Schwäbische Alb auch dem Schutz und der Entwicklung der Kulturlandschaft. Besonders naturschutzorientierte sowie innovative Projekte und Vorhaben werden gefördert.

Förderziele PDF, 36.9 KB
Eine Gruppe Radfahrer fährt an einer Bahnstrecke entlang
Marbacher Gestütsradweg © Tour Konzept eG
Ein Hinweisschild des geförderten Nisthilfenlehrpfades zeigt Infos zur Sumpfmeise

Hinweisschild des geförderten Nisthilfenlehrpfades © Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Förderfähige Maßnahmen

Die Förderung im Biosphärengebiet Schwäbische Alb wird über die jeweils gültige Landschaftspflegerichtlinie (LPR) des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft abgewickelt. Förderfähig über das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ nach der Landschaftspflegerichtlinie sind:

Landschaftspflegerichtlinie, gültig seit 01.08.2024

Förderung der Artenvielfalt sowie Anlage, Gestaltung und Pflege von Biotopen

Investitionen zum Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Biodiversität, von Ökosystemen, des natürlichen Erbes und der Kulturlandschaft im überwiegend öffentlichen Interesse.

Dienstleistungen zum Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Biodiversität, des natürlichen Erbes und der Kulturlandschaft im überwiegend öffentlichen Interesse.

Antragstellerinnen und Antragsteller

Förderanträge können gestellt werden von

  • Verbänden oder Vereinen
  • Erzeugerzusammenschlüssen
  • Unternehmen des Handels und der Be- oder Verarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Produkte
  • Landwirtinnen und Landwirten
  • sonstigen Personen des Privatrechts
  • Personen des öffentlichen Rechts
  • Kommunen (Stadt- und Landkreis, Gemeinde, Stadt, Verwaltungsgemeinschaft und Zweckverband)
Menschen am Viscope bei Münsingen
Viscope bei Münsingen © Biosphärengebiet

Feste Fördersätze

Für LPR-Maßnahmen gelten feste Fördersätze. Die Förderhöhe von Projekten orientiert sich an den Fördersätzen der jeweils gültigen Landschaftspflegerichtlinie. Sollte die LPR zwei Fördersätze anbieten, kann der höhere bei besonders naturschutzwichtigen Maßnahmen gewährt werden. Dies liegt vor, wenn eine Orientierung an den Zielen folgender Einrichtungen besteht: Biosphärengebiet, FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Naturschutzgebiete, Nationalpark, Naturdenkmale, Gesetzlicher Biotopverbund nach § 21 BNatSchG, Besonders geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 32 NatSchG und Artenschutzprogramm des Landes.

Auflagen und Nebenbestimmungen

Mit der Bewilligung von Mitteln sind in der Regel projektspezifische Auflagen verbunden. Diese werde in den Nebenbestimmungen formuliert und sind Teil des Bewilligungsbescheides. Solche Nebenbestimmungen können z.B. das Anbringen des Biosphärengebiets-Logos, Abgabe von Daten zum Projekt für eine spätere Evaluation oder die gemeinsam mit der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit sein. Bei Nichterfüllung der Nebenbestimmungen muss mit der Rückzahlung der Fördergelder gerechnet werden.

Betreuung durch die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb arbeitet aktiv am jeweiligen Projekt mit, berät und versucht das Projekt sinnvoll mit anderen Aktivitäten oder Akteuren zu vernetzen.

Projektlaufzeit

Bewilligte Projekte müssen in der Regel im laufenden Jahr (bis 15.11.) umgesetzt und abgewickelt (Zwischenbericht, Verwendungsnachweis) werden. Größere Projekte können in Einzelfällen auch über die Grenze eines Haushaltsjahres hinaus bewilligt werden.

Wiederkehrende Förderung

Die wirtschaftlich ausgerichteten Projekte im Bereich D und E der Landschaftspflegerichtlinie sollen ökonomisch tragfähig sein, das heißt sie sollen sich nach spätestens drei Jahren Förderlaufzeit finanziell selbst tragen. Es kann keine Dauersubventionierung erfolgen. Projekte können maximal in drei Förderrunden gefördert werden.

Förderausschluss

Projekte, die im Rahmen von geltenden Bestimmungen durchgeführt werden bzw. gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 21 BNatSchG) können nicht gefördert werden.

Projekte sollen nicht gefördert werden, wenn ihre Ziele auf andere Weise kostengünstiger erreicht werden können.
Wenn andere Fördermöglichkeiten bestehen, sollen diese ausgeschöpft werden. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb wird der Antragsteller hierbei, soweit möglich, beratend unterstützt.

Im Bereich Wissenschaft und Forschung können ausschließlich angewandte und umsetzungsorientierte Projekte gefördert werden, sofern diese mit der Landschaftspflegerichtlinie vereinbar sind.

Gebäude der Grundschule Schmiechen
Neuer Schulhof der Grundschule Schmiechen © Biosphärengebiet

Erhöhung der Förderchancen

Ein Anspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. Jedoch können Sie die Wahrscheinlichkeit einer Förderung durch folgende Aktivitäten wesentlich erhöhen:

  • Bei der Auszahlung von Fördermitteln sind viele Gesetze und Richtlinien seitens EU, Bund und Land zu berücksichtigen. Füllen Sie den Förderantrag korrekt aus und untermauern Sie die beantragten Kosten mit mindestens drei Kostenvoranschlägen!
  • Sprechen Sie frühzeitig mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb! 
  • Überlegen Sie sich im Vorfeld, ob Genehmigungen seitens der Behörden notwendig sind.
  • Setzen Sie sich mit den Zielen und Inhalten des Biosphärengebiets Schwäbische Alb auseinander! Wesentlich für die Förderentscheidung ist der Beitrag, den das Projekt zur Erreichung der Ziele des Biosphärengebiets und seiner Leitprojekte leistet. Innovative Ansätze werden bei der Förderentscheidung besonders positiv berücksichtigt. Großflächige Projekte haben grundsätzlich Vorrang vor kleinflächigen oder punktuellen Ansätzen.
  • Negative Nebenwirkungen eines Projektes (fehlende Umwelt- und Naturverträglichkeit), mangelnder Förderbedarf (Projekt trägt sich auch ohne Förderung) oder unzureichende Erfolgsaussichten können zur Ablehnung führen.

Spezialregelungen

Folgende Spezialregelungen gelten:

Antragstellende von Fördervorhaben nach Teil E Dienstleistungen müssen zukünftig als Teil der Nebenbestimmungen Maßnahmen umsetzen, die direkt dem Naturschutz im Biosphärengebiet Schwäbische Alb dienen. Die Maßnahmen sind abhängig von der Art der Antragstellenden und der beantragten Leistung. Eine Übersicht über die zu berücksichtigenden Leistungen finden Sie in folgender Matrix.

Matrix Naturschutzmaßnahmen als Teil der Nebenbestimmungen bei nicht-flächenhaften Förderprojekten

Die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets Schwäbische Alb hat gemeinsam mit Landkreisen, Kommunen, Tourismus-, Landwirtschafts- und Umweltverbänden ein Besucherlenkungskonzept für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb erarbeitet. Dies ist die Grundlage für die Förderung im Außenbereich bei der Lenkung und Information von Besuchenden. Neue Schilder im Außenbereich müssen dem festgelegten Corporate Design des Biosphärengebiets Schwäbische Alb entsprechen.

Besucherlenkungskonzept für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Fördervoraussetzungen für Informations- und Thementafeln

 

Antragstellende von Verarbeitungs- und Vermarktungsprojekten müssen in ihrer Wirtschaftsweise einen möglichst hohen Standard bezüglich Naturschutz, naturnaher Landbewirtschaftung, artgerechter Tierhaltung und Umweltschutz erfüllen. Qualitäts- oder Erzeugerkriterien stellen i.d.R. die Grundlage für eine Projektförderung bei wirtschaftlichen Projekten dar.

Biosphärengebiets-Erzeugungskriterien gültig ab Juni 2023

Ansprechpartner

für Koordination und allgemeine Fragen zum Förderprogramm

Tobias Brammer

Diplom-Forstwirt
Stellvertretende Referatsleitung 58 (Biosphärengebiet), Stellvertretende Leitung der Geschäftsstelle

Erreichbarkeit
ganztags:
  • Mo
  • Di
  • Mi
  • Do
  • Fr