Ein Hochsitz auf einem Feld in herbstlicher Stimmung
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Hochsitz auf einem Feld © Mike Mareen – stock.adobe.com
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Wald und Jagd

Ausgedehnte Buchenwälder, Buchenmischwälder, Hang-, Schutt- und Schluchtwälder bedecken fast die Hälfte der Fläche des Biosphärengebiets Schwäbische Alb. Drei Prozent der gesamten Biosphärengebietsfläche wurde als streng geschützte Kernzonen ausgewiesen.

Sie gelten als die „Urwälder von morgen“. Auch in diesen Bereichen findet, in Übereinstimmung mit den Schutzzielen, ein angepasstes Wildtiermanagement statt. 

Wald

Die Wälder im Biosphärengebiet Schwäbische Alb als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten zu erhalten ist ein zentrales Ziel- Dafür stehen das Zusammenspiel aus nachhaltiger Waldwirtschaft, Artenschutzprojekte im Wald sowie der strenge Schutz als Kernzonen.

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist zu etwa 40 % mit Waldflächen bedeckt. Zum größten Teil zählen diese zu den Buchenmischwäldern, durchsetzt mit Nadelbäumen, wie der Fichte. Die besonderen Hang-, Schutt- und Schluchtwälder sind eines der zentralen Alleinstellungsmerkmale, wegen derer die Schwäbische Alb als Biosphärengebiet zertifiziert wurde.

Die Kernzonen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb umfassen vor allem Hangbuchen- und Hangschuttwälder an den steilen Hängen des Albtraufs, die Schluchtwälder seiner tief einschneidenden Seitentäler und die klassischen Kuppenwälder der "Kuppenalb". Aktuell sind dabei rund 3% als Kernzone ausgewiesen. Die Wälder befinden sich im Eigentum der Kommunen, des Landes Baden-Württemberg und des Bundes.

Eine Blumenwiese im Wald
Hohler Lerchensporn © Franziska Wenger
In einer Buche im Buchenwald ist eine Schwarzspechthöhle zu sehen.
Buchenwald mit Schwarzspechthöhle © Dietmar Nill

Forstwirtschaft

Der Großteil der Wälder im Biosphärengebiet zählt zu den Buchenmischwäldern, die von zahlreichen, weithin sichtbaren Kalksteinfelsen durchbrochen werden. Sie bedecken die an das Albvorland angrenzenden Steilhänge des Albtraufs (auf Weißjurahängen), die Albhochflächen wie auch die Tallagen. Am Albtrauf in Steilhängen mit eiszeitlichem Gehängeschutt dominieren Ahorn-Eschen-Schlucht- und Blockwälder bzw. an den felsigen, sonnigen Oberhängen Ahorn-Linden-Blockwälder. So genannte Steppenheidewälder ergänzen diese wertvollen Waldgesellschaften am Albtrauf und in einigen Seitentälern der Donau. Diese Hang-, Schutt- und Schluchtwälder stellen das zentrale Alleinstellungsmerkmal im Rahmen der Ausweisung und Anerkennung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb dar.

Der überwiegende Teil der Wälder im Gebiet wird forstwirtschaftlich genutzt, hierbei ist die Intensität der Bewirtschaftung teilweise unterschiedlich ausgeprägt. Ausnahmen bilden die Kernzonen, Bannwälder, einige Naturschutzgebiete, Teile des Truppenübungsplatzes sowie steile Hänge und Schluchten oder Blockschutthalden.

Vorherrschende Laubbaumart ist bis heute noch immer die Buche, unter den Nadelhölzern dominiert die Fichte. Der Nadelholzanteil am Waldbestand ist mit 40 bis 50 % südlich von Bad Urach und Römerstein auf der Kuppen- und Flächenalb am höchsten und mit weniger als 20 % in den Gemeinden am Albtrauf (Pfullingen, Metzingen, Dettingen/Erms, Hülben, Grabenstetten, Neidlingen, Lenningen, Beuren, Neuffen) am geringsten.

Das im baden-württembergischen Landeswaldgesetz verankerte Nachhaltigkeitsverständnis beinhaltet die dauerhafte Gewährleistung aller ökologischen, ökonomischen und sozialen Waldfunktionen. Demnach sind alle Waldbesitzerinnen und -besitzer zur nachhaltigen und pfleglichen, die öffentlichen Waldbesitzer zusätzlich zur planmäßigen und sachkundigen Bewirtschaftung unter Berücksichtigung der Umweltvorsorge verpflichtet. Für den Staatswald und analog für den Kommunalwald werden die Grundsätze der naturnahen Waldbewirtschaftung durch die Richtlinien der forstlichen Betriebspläne im öffentlichen Wald umgesetzt. Im Biosphärengebiet sind darüber hinaus der gesamte Staatswald, die Gemeindewälder sowie ein Teil der Privatwälder PEFC-zertifiziert (europäisches Zertifizierungssystem für nachhaltige Waldbewirtschaftung).

Jagd

Im Biosphärengebiet ist die Jagd – also das Recht, wildlebende Tiere zu hegen, zu jagen und sich anzueignen – unter Berücksichtigung der Schutzziele in den meisten Bereichen erforderlich.

In den Kernzonen soll sich die Natur möglichst unbeeinflusst durch den Menschen entwickeln können. Doch auch auf diesen Flächen ist eine angemessene und nicht wirtschaftlich orientierte Jagd zulässig, wenn das Wildtiermanagement den Zielsetzungen der Kernzone dient und entsprechend begründet werden kann. Bestes Beispiel hierfür wäre ein erhöhter Bestand an Schalenwild, der zum Verbiss und daher zur Beeinträchtigung verschiedener Baum- und Pflanzenarten führt und die charakteristische Waldgesellschaft gefährden könnte.

Außerdem wird das Wildtiermanagement maßgeblich von der Nutzung der umgebenden Kulturlandschaft bestimmt. Das heißt, Wildtiermanagement in der Kernzone ist auch zulässig, wenn die für das Biosphärengebiet definierten Entwicklungsziele – standortangepasste Wildbestände und Vermeidung von Schäden in angrenzenden, meist landwirtschaftlich genutzten Flächen – anders nicht erreicht werden können und alternative Methoden nicht zur Verfügung stehen. In einer Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Tübingen werden die Leitgedanken und Regelungen für die Jagd im Biosphärengebiet Schwäbische Alb festgelegt. Bei der Jagd soll der Schutz und ein kleinstmöglicher Eingriff in die Kernzonengebiete im Vordergrund stehen. Um die Störung für das Wild und die Natur bei der Jagd möglichst gering zu halten, sollen möglichst Drückjagden statt Einzeljagden stattfinden.

In einem Projekt der Wildforschungsstelle Aulendorf, der Geschäftsstelle Biosphärengebiet und weiteren Akteuren aus dem Themenbereich Wald und Jagd wurde der Frage nachgegangen, inwiefern die forstwirtschaftlich ungenutzten Kernzonen als Rückzugsort für Schwarzwildbestände dienen (Schwarzwildprojekt).

Kernzonen des Biosphärengebiets

Die 2.645 ha umfassenden Kernzonen bestehen fast ausschließlich aus Waldflächen. Verschiedene Waldgesellschaften und Strukturen werden somit kleinflächig geschützt und ihrer naturnahen Weiterentwicklung überlassen. Auf diesen Flächen können durch Monitoring und Forschung über die Jahre Rückschlüsse auf die genetische und artenspezifische Entwicklung geschlossen werden. Eingriffe finden hier nur in Ausnahmefällen statt, z.B. zur Verkehrssicherung und dem Waldschutz.

Wald beim Mörikefels

Kernzone Mörikefels © Susanne Gessner

Ausschnitt aus dem Kernzonenflyer

Um die Charakteristik und die Besonderheiten der heimischen Wälder zu erhalten, sind Konzepte und Maßnahmen nötig, die Einflüsse auf diese untersuchen und auf negative Veränderungen reagieren. Die unter strengen Schutz gestellten Wälder in den Kernzonen sollen sich ohne forstwirtschaftliche Nutzung naturnah entwickeln können. Besucherinnen und Besucher sind hier dennoch willkommen, achten jedoch bitte auf das Wegegebot und ein Anleinen der Hunde, um die empfindliche Tier- und Pflanzenwelt zu schützen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Rainer Striebel

Waldwirtschaft und Umwelt B.Sc., Umweltschutz M.Eng.
Teamleitung Naturschutz & Landnutzung, Land- und Forstwirtschaft, Regionalvermarktung

Erreichbarkeit
ganztags:
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  • Mi
  • Do