Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb liegt rund 50 km südöstlich von Stuttgart. Beteiligt sind 29 Städte und Gemeinden aus zwei Regierungsbezirken und drei Landkreisen. Die Biosphärengebietskulisse hat eine rund 40 km lange Nord-Süd-Ausdehnung und erstreckt sich damit vom Albvorland über den steil aufsteigenden Albtrauf, die Albhochfläche bis an die Donau im Süden.
Naturräumliche Besonderheiten
Die Hang- und Schluchtwälder am Albtrauf sind ein markantes naturräumliches Alleinstellungsmerkmal des Biosphärengebiets. Aber auch die landschaftsprägenden Streuobstwiesen im Albvorland und die abwechslungsreiche traditionelle Kulturlandschaft auf der Schwäbischen Alb mit ihren Wacholderheiden, Magerrasen, Wiesen, Weiden, Ackerflächen und Wäldern kennzeichnen das Biosphärengebiet. Ein wichtiger Bestandteil ist auch der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen, welcher zentral in der Gebietskulisse liegt.
Zonierung
UNESCO-Biosphärenreservate weisen eine räumliche Gliederung in drei Zonen auf: Kernzone, Pflegezone, Entwicklungszone. Dabei erhält jeder Bereich eine unterschiedliche Bedeutung für Mensch und Natur.
Kernzone
Im Biosphärengebiet bestehen die Kernzonen aus Waldflächen. Insgesamt umfassen die Kernzonen rund 2.600 ha, was einem Flächenanteil von 3,1% des Biosphärengebiets entspricht. Gemäß dem Motto „Schutz vor Nutzung“ wurde auf diesen Flächen die forstwirtschaftliche Nutzung eingestellt und die jagdliche Nutzung auf ein Minimum reduziert. Auf den Flächen findet Prozessschutz statt, d.h. hier entwickeln sich die Urwälder von morgen. Damit geht es also vorrangig um den Schutz natürlicher und naturnaher Lebensräume und Lebensgemeinschaften. In den Kernzonen wird beobachtet, wie Entwicklungen in der Natur ohne menschliche Beeinflussung ablaufen. Dies bedeutet nicht, dass der Mensch komplett ausgeschlossen ist, das Betreten ist auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Pflegezone
In der Pflegezone werden wertvolle Ökosysteme der Kulturlandschaft durch schonende Landnutzung für die Zukunft erhalten. Ziel ist insbesondere die Erhaltung artenreicher und gefährdeter Tier- und Pflanzengemeinschaften, deren Fortbestand von der Aufrechterhaltung einer pfleglichen Nutzung abhängt. Das Credo der Pflegezone wird am besten mit „Schützen durch Nützen“ beschrieben. Für den Menschen können diese Bereich, unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte, zur Erholung, der Bildung oder der ökologischen und naturschutzorientierten Land- und Forstwirtschaften dienen.
Der Anteil der Pflegezone im Biosphärengebiet Schwäbische Alb liegt bei rund 42%, was ca. 33.400 ha entspricht. Beinahe der komplette ehemalige Truppenübungsplatz (kleine Flächen zählen zu den Kernzonen) wurde als Pflegezone ausgewiesen. Aber auch große Bereiche im Landkreis Esslingen, wie das Lenninger Tal, die Flächen um Neidlingen oder die Albtraufkante im Reutlinger Landkreis werden als Pflegezonen geführt. Die bisher zulässigen Nutzungen, insbesondere auch die landwirtschaftlichen, werden auch weiterhin möglich sein und sind für den Erhalt der gewachsenen Kulturlandschaft unabdingbar. Denn ohne die notwendige Bewirtschaftung und Pflege sind wertvolle Lebensräume wie Streuobstwiesen, Wacholderheiden oder Mähwiesen in ihrem Fortbestand bedroht.
Entwicklungszone
In der Entwicklungszone schließlich steht der wirtschaftende Mensch im Vordergrund. In dieser Zone soll u.a. durch Förderprogramme die nachhaltige Entwicklung gefördert werden und die Wertschöpfung der Region auf eine umweltschonende und ressourcenschonende Weise zu steigern.
Es soll beispielhaft gezeigt werden, dass der Mensch das Biosphärengebiet nutzen kann, ohne sie zu beeinträchtigen oder die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden. Die Entwicklungszone wird ausdrücklich als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum der Bevölkerung verstanden. Es gelten daher keine rechtlichen Beschränkungen.
Die Entwicklungszone des Biosphärengebiets Schwäbische Alb macht die restlichen 55% der Gesamtflächen aus. Hierunter fallen alle Städte und Gemeinden mit ihren Siedlungsräumen und der dazugehörigen Infrastruktur, aber auch Flächen mit ökologisch geringerem Wert.
Für das Biosphärengebiet nimmt diese Zone eine wichtige Rolle ein. Durch die urbanen und ländlichen Räume und den 146.000 darin lebenden Menschen zählt die Region zu den bevölkerungsstärksten und am dichtest besiedelten Biosphärenreservate der Welt.
Flächendaten
Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb weist nach Stand März 2008 eine Gebietskulisse von 85.269 ha auf. Von der Gesamtfläche entfallen folgende Anteile auf einzelnen Zonen:
3,1 % (2.645 ha) Kernzone | 41,5 % (35.383 ha) Pflegezone | 55,4 % (47.241 ha) Entwicklungszone |
Geodaten zur Zonierung können im Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg in der Rubrik Natur und Landschaft heruntergeladen werden.
Schutzgebiete
Unabhängig von der Zonierung des Biosphärengebiets unterliegen 59% der Gesamtfläche einem flächenbezogenen Schutzstatus (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete sowie gesetzlich geschützte Biotope). Die Größen der geschützten Flächen nach der Zonierung des Biosphärengebiets:
|
Kernzone (ha) |
Pflegezone (ha) |
Entwicklungs- zone (ha) |
Biosphärengebiet gesamt (ha) |
---|---|---|---|---|
Naturschutz- gebiete |
313,1 |
2.706,8 |
31,2 |
3.051,1 |
FFH-Gebiete |
2.195,7 |
21.115,2 |
2.006,8 |
25.317,7 |
Vogelschutz- gebiete |
2.110,7 |
23.431,9 |
3.891,0 |
29.433,6 |
Gesetzlich geschützte Biotope |
447,1 |
4.115,9 |
971,2 |
5.534,2 |
Landschafts- schutzgebiete |
1.115,8 |
20.178,0 |
12.925,5 |
34.219,3 |
Gemeindeflächen
Städte und Gemeinden und deren Anzahl Hektar im Biosphärengebiet.
Karten
Karten des Biosphärengebiets Schwäbische Alb:
Topographische Karten des Biosphärengebiets Schwäbische Alb
Karten der beteiligten Kommunen
(Karten 2 bis 39 nach § 2 Abs. 3 der Verordnung)
Karte über die frei gegebenen Wege im ehemaligen Truppenübungsplatz
Wege in den Kernzonen des Biosphärengebiets
In der Rechtsverordnung zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist in § 4 Abs. 3 die Ausweisung eines Wegenetzes für die Kernzonen vorgesehen. Die überarbeitete „Allgemeinverfügung zur Wegeregelung im Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ inklusive Kartenmaterial wurde im Februar 2015 seitens des Regierungspräsidiums Tübingen erlassen.
Aus der Übersicht über die Kernzonen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb sind die Kernzonen und deren Bezeichnung zu entnehmen.
Die freigegebenen Wege in den einzelnen Kernzonen sind jeweils hier zu finden:
Name Kernzone |
Dateiname |
---|---|
1 Bosler |
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2 Mörikefels |
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3 Pfannenberg |
|
4 Bauerlochberg |
|
5 Donntal - Lange Steige |
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6 Kaltental |
|
7 Nägelesfelsen - Eichhalde |
|
8 Rossberg |
|
9 Drackenberg |
|
10 Kugelberg - Imenberg |
|
11 Stöffelesberg - Pfullinger Berg |
|
12 Föhrenberg |
|
13 Baldeck |
|
14 Trailfinger Schlucht |
|
15 Fischburger Tal - Hirschkopf - Scheibe |
|
16 Jörgenbühl - Geichenbuch |
|
17 Hochberg - Amseltal |
|
18 Schlosshau |
|
19 Heiligental |
|
20 Tiefental |
|
21 Glastal - Werfental und Bahnholz |
|
22 Gieselwald - Heumacher |
|
23 Rabensteig |
|
24.1 Schmiechtal |
|
24.2 Hüttener Eichhalde - Bärental |
|
25 Trailfinger Kopf (Ehemaliger Truppenübungsplatz - Sonderregelung) |
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26 Alte Münsinger Hardt (Ehemaliger Truppenübungsplatz - Sonderregelung) |
|
27 Dicke (Ehemaliger Truppenübungsplatz - Sonderregelung) |
Jagd in Kernzonen
In einer Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Tübingen werden die Leitgedanken und Regelungen für die Jagd im Biosphärengebiet Schwäbische Alb festgelegt.
Der Flyer „Die Kernzonen des Biosphärengebiets: Urwälder von morgen“ enthält eine Übersichtskarte mit allen Kernzonen sowie Informationen dazu.
Wege auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz
Regelungen zu den Wegen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen erfolgen ausschließlich durch die gemeinsame Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamts Reutlingen zur Beschränkung des Betretens auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen (Stand 04.04.2006).
Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamts Reutlingen zur Änderung der Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamts Reutlingen zur Beschränkung des Betretens auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen (Stand 16.12.2009).