Mountainbike-Konzept Landkreis Reutlingen

Der Familienbetrieb von Peter Werner (Werner GbR) aus Römerstein-Strohweiler ist im Schwerpunkt ein konventionell wirtschaftender Milchviehbetrieb (ca. 170 Milchkühe). Darüber hinaus wird aber auch Weide-Rindfleisch (Fleckvieh und Wagyu Mischlingstiere) direkt vermarktet und eine solidarische Landwirtschaft für ca. 50 Haushalte betrieben (Gemüseanbau). Zudem wird „Schule auf dem Bauernhof“ (Lernort Bauernhof) angeboten. Der Betrieb ist außerdem der einzige Demo-Betrieb im Biosphärengebiet Schwäbische Alb im landesweiten Biodiversitätsnetzwerk Baden-Württemberg und setzt im Zuge dessen insbesondere hofnahe Biodiversitätsmaßnahmen sowie ein- und mehrjährige Blühstreifen im Acker um. Im Förderjahr 2022 wurde Herrn Werner bereits ein Rinderweidezaun in Georgenau (Bad Urach) im Rahmen des Förderprogramms des Biosphährengebiets gefördert.

Nun möchte er in Schelklingen-Justingen eine weitere, ca. 6,3 Hektar große Grünlandfläche pachten, um diese mit maximal 12 bis 14 Jungrindern (Fleckvieh) extensiv während der Sommermonate (April-Oktober) zu beweiden. Damit soll zum einen Weide-Rindfleisch in extensiver Freilandhaltung erzeugt werden, zum anderen das Tierwohl für seine noch nicht laktierenden Milchvieh-Jungtiere durch mehr Bewegungsfreiheit erhöht werden. Der Flächeneigentümer und bisherige Bewirtschafter der Grünlandflächen kann die Flächen altersbedingt nicht mehr selbst bewirtschaften und ist bereit, die Flächen an Herrn Werner zu verpachten. Ein Pachtvertrag für zunächst acht Jahre liegt vor, mit angedachter Verlängerung. Die Flächen wurden bisher zum Teil als Silage-Wiesen mit drei bis vier Schnitten intensiv genutzt. Um sie als Rinderweide nutzen zu können, muss nun ein Zaun gebaut werden. Ein anderer Teil der Flächen wird bereits beweidet, jedoch ist der betreffende Zaun altersschwach und muss erneuert werden. Schutzgebiete oder geschützte Landschaftsbestandteile sind nicht betroffen, es handelt sich aktuell um Fettwiesen und Fettweiden mittlerer Standorte.

Herr Werner ist bereit, die Fläche extensiv mit Jungrindern zu beweiden. Dies bedeutet eine Beweidung mit weniger als einer Großvieheinheit pro Hektar für drei bis vier Monate zwischen April bis Oktober im Wechsel zwischen den beweideten Teilflächen inklusive Weidepausen. Dabei werden die BSG-Leitlinien zur Weidezaunförderung erfüllt. Diese sehen bestimmte Kriterien für die Entwicklung einer naturschutzfachlich wertgebenden Weide vor (u.a. Verzicht auf: Pflanzenschutzmittel, Nachpflege, Düngung, Zufütterung, Nachsaat und prophylaktische Endoparasitenbehandlung) und werden als Nebenbestimmung betriebsspezifisch festgelegt. So können durch die Beweidung strukturreiche, faunistisch wertvolle Habitatstrukturen im Dauergrünland entwickelt werden. Mosaike aus kurz- und langrasigen Bereichen, Altgrasflächen, Blühressourcen, Offenboden, Dungplätze sowie hohle Pflanzenstängel können so entstehen. Der Zaun soll zudem so ausgestaltet werden, dass er im Bedarfsfall wolfssicher ertüchtigt werden kann.

Antragsteller: Peter Werner, Werner GbR, Römerstein-Strohweiler