Die Schwarzwildproblematik, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Diskussionen über das jagdliche Leitbild in den Kernzonen des Biosphärengebiets, stellt alle Beteiligten vor neue Herausforderungen. Zunehmende Schwarzwildschäden führen zu Konflikten zwischen Grundeigentümern, Jägerschaft und Landwirtschaft. Die Stadt Münsingen sieht momentan konkreten Handlungsbedarf, der die konstruktive Mitarbeit aller Betroffenen erfordert.
Unter Leitung eines externen Experten, einem Wildtierbiologen, sollen Arbeitsgruppentreffen bzw. Workshops mit Betroffenen (Jagdpächtern, Landwirten, Behörden- u. Verbandsvertreten) dazu dienen, den aktuellen Wissensstand zu vermitteln sowie ein Gesamtkonzept zur Schwarzwildkontrolle beruhend auf den Erfahrungen aller Beteiligten zu erarbeiten.
Das im Rahmen der Arbeitsgruppentreffen gemeinsam Erarbeitete, soll durch Befragungen von Betroffenen (Jagdpächtern und Landwirten) ergänzt werden. Eine Beteiligungs- und Abstimmungsrunde u. a. mit Vertretern von Naturschutzverbänden, des behördlichen Naturschutzes und der Landwirtschafts- und Forstverwaltung soll schließlich in ein für die Stadt Münsingen nutzbares, praxistaugliches Konzept zum Schwarzwildmanagement münden.
Das Projekt hat Modellcharakter und soll auf andere Gemeinden im Biosphärengebiet übertragbare Ergebnisse liefern. Gegenseitige Informationen und Austausch bzgl. des Diskussionsstands zwischen dem Projekt der Stadt Münsingen und den an der Entwicklung des jagdlichen Leitbildes für die Kernzonen im Biosphärengebiet Beteiligten sind vereinbart (Dr. Fischer, Regierungspräsidium Tübingen).
Die Moderation, Organisation von Arbeitsgruppentreffen sowie die schriftlich Ausarbeitung des Konzeptes wird als Auftragsleistung von einem externen Experten (N. Hahn) erbracht. Die Kostenkalkulation beruht auf einem Kostenvoranschlag.
Da zur Erreichung des Projektziels die zeitliche Planung von Arbeitsgruppentreffen resp. Workshops gerade auch im Hinblick auf die Beteiligung von Landwirten eine wichtige Einflussgröße darstellt, wurde ein vorzeitiger förderunschädlicher Maßnahmenbeginn beantragt und genehmigt. Ein erster Workshop kann damit für Ende März avisiert werden, vor Beginn der Vegetationsperiode. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung des Vorhabens durch Biosphärengebiets-Fördermittel besteht damit nicht.
Stadt Münsingen
Bachwiesenstr. 7
72525 Münsingen