Über drei Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ konnten seit 2008 für pfiffige Projektideen eingesetzt werden. Seit Bestehen des Förderprogramms sind damit rund 340 Projekte aus den Handlungsfeldern „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Nachhaltige Regionalentwicklung“, „Historisch-kulturelles Erbe“, „Biodiversität und Forschung“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit“ auf den Weg gebracht worden. Für die nun anstehende Förderrunde 2023 können ab sofort von Vereinen und Verbänden, Kommunen, Erzeugerzusammenschlüssen und Unternehmen sowie von Privatpersonen Anträge eingereicht werden. Die Fördervoraussetzungen für ein mögliches Projekt, die Förderkonditionen sowie das Antragsformular sind online unter https://www.biosphaerengebiet-alb.de/foerdern-mitmachen/foerderprogramm einsehbar.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb geben Interessierten im persönlichen Kontakt Hilfestellungen bei der Antragsstellung und begleiten die Projekte auch nach erfolgter Antragsbewilligung weiter. Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Beantragung der finanziellen Unterstützung ist die fristgerechte Einreichung der Unterlagen. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss bis spätestens 15. November 2022 in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb eingegangen sein.
Alle fristgerecht eingegangenen Anträge werden dann gesichtet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Neben der Prüfung, ob eine Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie möglich ist, muss das Projekt die Ziele des Biosphärengebiets unterstützen. Der Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V.“ entscheidet im Frühjahr 2023 über die Vergabe der Mittel.
Hintergrundinformationen:
Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ erstreckt sich auf eine 85.300 Hektar große Gebietskulisse, bestehend aus den 29 Städten und Gemeinden im Biosphärengebiet. Ehe die Projekte dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden, prüfen die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb bzw. das Regierungspräsidium Tübingen und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die Anträge auf ihre inhaltliche und förderrechtliche Eignung. Die Landschaftspflegerichtlinie ist landesweit die rechtliche Grundlage für die Förderung von Naturschutzprojekten und somit auch Grundlage für das Förderprogramm.
Ansprechpartner in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb:
Name | Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Petra Dippold | Bildung für nachhaltige Entwicklung | Telefon 07381/ 932938-11 |
Tanja Gems | Tourismus, Gastronomie, hist.-kulturelles Erbe | Telefon 07381/ 932938-52 |
Roland Heidelberg | Öffentlichkeitsarbeit | Roland.Heidelberg@rpt.bwl.de |
Dr. Rüdiger Jooß | Forschung, Naturschutz | Ruediger.Jooss@rpt.bwl.de |
Hannes Rau | Unternehmen und Biologische Vielfalt/Nachhaltigkeit | Telefon 07381/ 932938-56 |
Walburg Speidel | Netzwerk Infozentren, Tourismus, ÖPNV | Walburg.Speidel@rpt.bwl.de |
Petra Stapf | Organisation und Allgemeine Fragen | Telefon 07381/ 932938-58 |
Adelheid Schnitzler | Landwirtschaft, Schäferei, Regionalvermarktung | Adelheid.Schnitzler@rpt.bwl.de Telefon 07381/ 932938-25 |
Rainer Striebel | Forstwirtschaft, Streuobst, Weinbau, Regionalvermarktung | Rainer.Striebel@rpt.bwl.de |
Dr. Carmen Weith | Bildung für nachhaltige Entwicklung | Telefon 07381/ 932938-46 |
Natascha Wenger | Öffentlichkeitsarbeit | Telefon 07381/ 932938-38 |