Schlachthaus
Schlachthaus in Westerheim © Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Aufbau einer Schlachtgemeinschaft

Frist zur Abgabe von Interessensbekundungen bis 26. November 2023 verlängert

Im von der UNESCO ausgezeichneten Biosphärengebiet Schwäbische Alb soll sich für das Schlachthaus in Westerheim eine Schlachtgemeinschaft gründen. An der Auftaktveranstaltung am 25. Oktober 2023 nahmen rund 60 interessierte Landwirtschaftsbetriebe und Metzgereien teil. Auf Grund der großen Nachfrage wird die Frist zur Abgabe von Interessensbekundungen bis zum 26. November 2023 verlängert.

Die Gemeinde Westerheim im Alb-Donau-Kreis möchte gemäß einem Gemeinderatsbeschluss das gemeindeeigene Schlachthaus in ein Pachtverhältnis mit regionalen Nutzern bringen und hat dazu eine Übergangsfrist bis Ende 2024 eingerichtet. Bei der kürzlich stattgefundenen Auftaktveranstaltung wurde über mögliche Organisationsformen, erste Wirtschaftlichkeitsberechnungen und das weitere Vorgehen informiert. Beim anschließenden Interessensbekundungsverfahren kamen viele positive Rückmeldungen und Nachfragen. Bislang gingen rund 25 verbindliche Rückmeldungen ein. Weitere kurzfristige Anfragen zeigen, dass noch mehr Betriebe Interesse haben. Zudem sind in den bisherigen Planungen noch Kapazitäten frei. Um allen direktvermarktenden Betrieben eine Chance zu geben, hat die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb entschieden, die Frist für die Rückmeldung bis zum 26. November 2023 zu verlängern.

Gesucht werden weiterhin Metzgereien und direktvermarktende Betriebe, die sich für eine Beteiligung an einer Schlachtgemeinschaft interessieren. Dabei können sich auch Betriebe außerhalb des Biosphärengebiets Schwäbische Alb zurückmelden. Eine Zusammenfassung der Auftaktveranstaltung, das Interessensbekundungsformular sowie weitere Informationen, sind online unter www.biosphaerengebiet-alb.de/projekte/detail/schlachtgemeinschaft zu finden.