Lenkungskreis Biosphärengebiet Schwäbische Alb mit der zukünftigen Gebietskulisse des Biosphärengebiets, Foto: BSG

Lenkungskreis Biosphärengebiet Schwäbische Alb stimmt Gebietserweiterung zu

Rechtliches Ausweisungsverfahren startet 2025

Am 23. Oktober 2024 hat der Lenkungskreis Biosphärengebiet Schwäbische Alb über die Erweiterung des Biosphärengebiets entschieden. Dabei wurde das Einbringen weiterer Flächen von 16 Mitgliedskommunen sowie der Beitritt von sechs neuen Kommunen zum Biosphärengebiet einstimmig beschlossen. Zudem hat sich das Gremium darauf verständigt, dass das rechtliche Ausweisungsverfahren für die Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb gestartet wird.

Der Lenkungskreis Biosphärengebiet Schwäbische Alb traf sich am 23. Oktober 2024 zur turnusmäßigen Herbstsitzung im Alten Schulhaus in Gruorn auf dem ehemaligen 

Truppenübungsplatz Münsingen. Neben dem grundsätzlichen Ja zur Gebietserweiterung haben die Mitglieder der geplanten Zonierung der Erweiterungskulisse in Entwicklungs-, Pflege- und Kernzonen sowie Änderungen der bestehenden Zonierung zugestimmt.

Die Zustimmung der Stadt- und Gemeinderäte zur Gebietserweiterung samt Festlegung von Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen liegt in allen 22 Kommunen vor. Die Mehrzahl der Beschlüsse war einstimmig. Es gab keine Kommune, deren Gemeinderat nach Durchlaufen des intensiven partizipativen Planungsprozesses die Gebietserweiterung abgelehnt hat. Insgesamt beschlossen 16 Kommunen, die bereits Flächen in der Gebietskulisse haben, weitere Bereiche in das Biosphärengebiet einzubringen. Im Landkreis Reutlingen sind dies die Kommunen Bad Urach, Gomadingen, Hayingen, Lichtenstein, Münsingen, Reutlingen, Sankt Johann und Zwiefalten. Im Alb-Donau-Kreis zählen zu diesen Kommunen Ehingen / Donau, Heroldstatt, Lauterach und Schelklingen. Im Landkreis Esslingen sind es die Kommunen Bissingen a. d. Teck, Beuren, Dettingen u. Teck und Weilheim a. d. Teck. Zudem beschlossen die sechs Kommunen Engstingen, Hohenstein, Sonnenbühl (alle Landkreis Reutlingen), Allmendingen, Blaubeuren und Rechtenstein (alle Alb-Donau-Kreis) neu dem Biosphärengebiet beizutreten. 

Nach der vorliegenden Planung wird die Fläche des Biosphärengebiets um 42 Prozent auf über 120.000 Hektar anwachsen. In Summe werden etwas mehr als 1.100 Hektar neue Kernzone, knapp 5.500 Hektar neue Pflegezone und knapp 30.000 Hektar neue Entwicklungszone ausgewiesen. Zwei Drittel der neuen Kernzonen werden im Kommunalwald und ein Drittel im Staatswald (ForstBW) ausgewiesen. Auch der Bundesforst beteiligt sich an neuen Kernzonen. Der von der UNESCO geforderte Mindestanteil von drei Prozent Kernzone wird damit auch weiterhin erfüllt. Der Lenkungskreis bedankte sich ausdrücklich beim Bundesforst, ForstBW und den Kommunen für das Einbringen weiterer Kernzonen. Die Pflegezone wird künftig einen Anteil von 33 Prozent des erweiterten Biosphärengebiets umfassen, die Entwicklungszone einen Anteil von 64 Prozent. Mit der Zustimmung des Lenkungskreises wird im nächsten Schritt das rechtliche Ausweisungsverfahren zur Erweiterung des Biosphärengebiets gestartet. Dieses soll im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen werden. Damit wird das erweiterte Biosphärengebiet ab Januar 2026 rechtskräftig verankert sein. Daraufhin folgt die Abgabe des erforderlichen Antrags auf erneute UNESCO-Anerkennung an das MAB-Nationalkomitee.

Der Lenkungskreisvorsitzende und Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser fasste den Beschluss zusammen und bedankte sich bei allen Beteiligten: “Es ist ein tolles Zeichen für dieses Modellprojekt, dass der Lenkungskreis heute einstimmig der Gebietserweiterung zugestimmt hat. 

Diese ist das Ergebnis eines partizipativen Prozesses, an dem in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren intensiv gearbeitet wurde. Ich danke allen Akteurinnen und Akteuren, die daran mitgewirkt haben. Somit können wir in den kommenden Monaten mit dem rechtlichen Ausweisungsverfahren beginnen.“

Weitere Themen der Sitzung waren die nächsten Schritte im Rahmen der Gebietserweiterung sowie aktuelle Projekte auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz, die der Leiter des Bundesforstes Heuberg Marco Reeck dem Gremium vorstellte. Zudem wurde Landrat Marcel Musolf als Nachfolger von Heinz Eininger als neues Mitglied des Lenkungskreises Biosphärengebiet Schwäbische Alb begrüßt.

Hintergrundinformation Gebietserweiterung:

Der Startschuss der Planungen zur Erweiterung des Biosphärengebiets erfolgte nach der Übergabe der UNESCO-Urkunde an Ministerpräsident Kretschmann im April 2022. Diese bescheinigte die erfolgreiche turnusgemäße Überprüfung des Biosphärengebiets und die Erneuerung der UNESCO-Anerkennung für die kommenden zehn Jahre. 

Die Überprüfung des bestehenden Biosphärengebiets sollte abgewartet werden, bevor eine Erweiterung geplant wird. Den konkreten Erweiterungsplanungen geht ein inzwischen zweieinhalb Jahre andauernder freiwilliger Beteiligungsprozess voraus. Im Rahmen von über 100 Infoveranstaltungen, Workshops, Gemeinderatssitzungen und weiteren Gesprächen auf kommunaler Ebene wurde über das Biosphärengebiet und die Erweiterung informiert sowie Chancen und Herausforderungen diskutiert. Durchschnittlich nahmen an jeder Infoveranstaltung ca. 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer teil, wobei einzelnen Veranstaltungen auch bis zu 200 Personen beiwohnten.

Für die Suche von Kernzonen kamen nur Waldflächen im Eigentum der öffentlichen Hand, also keine Privatwälder in Frage. Das Thema der Kernzonen wird in der Region unterschiedlich betrachtet. Einige begrüßen diese „Urwälder von morgen“ als Fortschritt für die Erhaltung der Artenvielfalt. Von anderen wird die Ausweisung neuer Kernzonen als erforderliches Eintrittsgeld in das Biosphärengebiet oder auch mit Skepsis bis hin zur Ablehnung angesehen. Unabhängig davon, alle Bedenken wurden ernst genommen und gemeinsam gelöst. Mit den bestehenden 2.645 Hektar Kernzonen kann zudem auf 15 Jahre Erfahrung mit Kernzonen zurückgeblickt werden. Zu den Sorgen zählen beispielsweise Einkommensverluste durch die fortan nicht mehr mögliche Holznutzung. Durch die Generierung von sogenannten Ökopunkten kann eine wirtschaftliche 

Kompensation erfolgen. Kritisch begleitet wird auch das Schließen von manchen Wegen in Kernzonen. Daher fanden für jeden einzelnen Kernzonenvorschlag Workshops statt, um zu klären, welche Wege künftig noch nutzbar bleiben sollen und welche Wege geschlossen werden können.  

Zu den Teilnehmenden zählten die Kommunalverwaltungen, der Schwäbische Albverein, Radwegebeauftragte der Landkreise, die Kreisforstämter, ForstBW, Naturschutzbehörden, die Bergwacht und weitere Akteurinnen und Akteure. Im Ergebnis können etablierte Wanderwege weiterhin begangen werden, ebenso wie Wege, die es zur Bewirtschaftung von Flächen braucht, die hinter einer Kernzone liegen.

Weitere Hintergrundinformationen zur Gebietserweiterung sind online unter

https://www.biosphaerengebiet-alb.de/gebietserweiterung zu finden.

Hintergrundinformation Lenkungskreis:

https://www.biosphaerengebiet-alb.de/biosphaerengebiet/organisation/lenkungskreis