Das vom Lenkungskreis des Biosphärengebiets Schwäbische Alb beschlossene Verfahren der Gebietserweiterung sah vor, dass in einem ersten Schritt die 17 Mitgliedskommunen, die aktuell nur anteilig im Biosphärengebiet liegen, nach ihrem Interesse gefragt werden, weitere Flächen in das Biosphärengebiet einzubringen. Im Ergebnis möchten 15 der 17 Mitgliedskommunen weitere Flächen in das Biosphärengebiet beisteuern: Bad Urach, Hayingen, Lichtenstein, Münsingen, Reutlingen, Sankt Johann, Zwiefalten, Ehingen (Donau), Heroldstatt, Lauterach, Schelklingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck und Weilheim an der Teck. Damit können die Vorteile des Biosphärengebiets auf weiteren Flächen wirken.
In einem zweiten Schritt wurden neun neue Kommunen angefragt, ob sie dem Biosphärengebiet beitreten möchten. Diese Kommunen grenzen direkt an die Gebietskulisse an und wurden bereits bei der Erstausweisung des Biosphärengebiets im Jahr 2008 als potenzielle Mitgliedskommunen angefragt. Sie hatten somit Vorrang vor weiteren beitrittsinteressierten Kommunen.
Von den neun angefragten neuen Städten und Gemeinden haben die sechs Kommunen Allmendingen, Blaubeuren, Engstingen, Hohenstein, Rechtenstein, Sonnenbühl eine Beitrittsbewerbung eingereicht. Die Auswertung der Bewerbungsunterlagen anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs wird aktuell von einer externen Agentur vorgenommen. Emeringen, Laichingen und Mehrstetten entschieden sich gegen einen Beitritt. Seit Oktober 2022 wurden insgesamt 27 Informationsabende zur Gebietserweiterung veranstaltet sowie zahlreiche weitere Gespräche in Kommunen geführt.
Verbindlich ist die Gebietserweiterung damit noch nicht, weder für die Kommunen noch für den Lenkungskreis des Biosphärengebiets. Eine entscheidende Frage ist nun, wo Kern- und Pflegezonen ausgewiesen werden können. Die Kernzonen sollen drei Prozent des erweiterten Biosphärengebiets umfassen. Was auf der einen Seite einen Mehrwert für die Biodiversität und Forschung darstellt, bedeutet auf der anderen Seite einen Verzicht auf die Holznutzung, Einschränkungen für die Jagd und die Stilllegung von bestimmten Wegen in den Kernzonen. „Wir erwarten intensive Abstimmungen und sind in einem sehr guten Austausch mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Forst, Naturschutz, Kommunen und natürlich den Flächeneigentümern“, so die Einschätzung von Achim Nagel, dem Leiter der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets. Denn ohne die Zustimmung der Flächeneigentümer werden keine Kernzonen ausgewiesen. In Betracht kommen hierbei nur Waldflächen im Eigentum der öffentlichen Hand, also keine Privatwälder. Bei den Pflegezonen kommen nur bestehende Schutzgebiete in Frage, damit dies zu keinen zusätzlichen Einschränkungen in der Bewirtschaftung bei Landwirtinnen und Landwirten führt.
Mit den weiteren Flächen der 21 Kommunen könnte das Biosphärengebiet auf knapp 132.000 Hektar anwachsen. Dies liegt bereits oberhalb des vom Lenkungskreis des Biosphärengebiets veranschlagten Richtwerts von 120.000 Hektar als maximale Flächengröße. Damit zeichnet sich bereits heute ab, dass für Gespräche mit weiteren neuen Kommunen kein Raum bleiben wird. Der Lenkungskreis hat daher beschlossen, im Rahmen des aktuell stattfindenden Erweiterungsprozesses, keinen weiteren Kommunen die Möglichkeit zu geben, eine Beitrittsbewerbung einzureichen. Denn das Biosphärengebiet soll „händelbar“ bleiben und mit „Augenmaß wachsen“, im Sinne einer effektiven Verwaltung und Gestaltung des Gebiets. „Wir wissen von einigen weiteren Kommunen, die sich einen Beitritt wünschen. Wir halten es für wichtig, zu signalisieren, dass es im Rahmen des jetzt stattfindenden Erweiterungsprozesses keine weitere Möglichkeit gibt, dem Biosphärengebiet beizutreten. Wir möchten keine Hoffnungen wecken, die nicht bedient werden können“, so der Lenkungskreisvorsitzende und Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser. Er fügt hinzu: „Es ist durch zahlreiche positive Gespräche deutlich geworden, dass auch in diesen Kommunen die Ideen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb teilweise gelebt werden. Wir wollen daher auch mit diesen Städten und Gemeinden im Gespräch bleiben und gemeinsam Möglichkeiten zur Kooperation prüfen“.
Im Herbst 2024 soll die Gebietserweiterung seitens des Lenkungskreises und der beteiligten Kommunen final beschlossen werden. Bis dahin sollen alle offenen Fragen beantwortet sein, insbesondere die neue Außengrenze des Biosphärengebiets, die Lage der neuen Kern- und Pflegezonen sowie die Höhe der Mitgliedsbeiträge für jede Kommune.