Mit dem erfolgreichen Abschluss der UNESCO-Evaluation und der Erneuerung der UNESCO-Anerkennung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb wurde die Planung für eine Erweiterung des Biosphärengebiets gestartet. Unter umfangreicher Beteiligung von Akteurinnen und Akteuren des Biosphärengebiets wurde im Rahmen von vier Workshops und acht Gremiensitzungen ein Vorschlag zum Verfahren und für den Kriterienkatalog der Gebietserweiterung abgestimmt. Hierbei wurden die Gremien des Vereins Biosphärengebiet Schwäbische Alb e.V., die 29 Mitgliedskommunen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Naturschutz und Forst einbezogen. Die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb und eine eigens gegründete „Arbeitsgruppe Weiterentwicklung des Biosphärengebiets“ koordinierte und begleitete die Planungen. Im Juli 2022 beschloss der Lenkungskreis des Biosphärengebiets das hierzu erarbeitete Verfahren und den Kriterienkatalog der Gebietserweiterung.
Mit diesem Erweiterungsprozess beginnt ein neues wichtiges Kapitel in der Erfolgsgeschichte des Biosphärengebiets Schwäbische Alb“, sagte Umweltministerin Thekla Walker heute (22.09). „Ich freue mich auf gute Bewerbungen von Städten und Gemeinden, die an einem Beitritt interessiert sind. Ein transparenter und für alle nachvollziehbarer Prüf- und Entscheidungsprozess wird dazu beitragen, dass sich das Biosphärengebiet Schwäbische Alb auf allen Ebenen positiv weiterentwickelt. Dadurch wird erneut ein erheblicher Mehrwert geschaffen, der weit über die Landesgrenzen hinaus sichtbar ist und für das Biosphärengebiet und die Region positiv wirkt und wirbt.“ Die Gebietserweiterung soll die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele des Biosphärengebiets in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht maßgeblich voranbringen. Der Vorsitzende des Lenkungskreises und Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser betont: „Wir suchen weitere engagierte Städte und Gemeinden sowie Akteurinnen und Akteure, die bereit sind, eine Vorbildfunktion einzunehmen und sich für alle Handlungsfelder und Nachhaltigkeitsziele des Biosphärengebiets einzusetzen.“
Das Biosphärengebiet lässt sich dabei nicht beliebig erweitern. Einerseits darf gemäß den Kriterien für Biosphärenreservate in Deutschland eine Gesamtfläche von 150.000 Hektar nicht überschritten werden, andererseits soll diese Maximalgröße aus Sicht der Akteurinnen und Akteure des Biosphärengebiets nicht ausgereizt werden. Denn mit zunehmender Größe steigen auch die Anforderungen an das Gebietsmanagement. Der Lenkungskreis des Biosphärengebiets hat daher 120.000 Hektar als Richtwert für die Erweiterung des Biosphärengebiets empfohlen.
Das beschlossene Verfahren sieht vor, dass in einem ersten Schritt Mitgliedskommunen, die aktuell nur anteilig im Biosphärengebiet liegen, nach ihrem Interesse gefragt werden, weitere Flächen in das Biosphärengebiet einzubringen. In einem weiteren Schritt sind dann potenziell interessierte neue Kommunen gefragt. Für die Aufnahme weiterer Flächen von Mitgliedskommunen und beitrittsinteressierter neuer Kommunen in das Biosphärengebiet sind sogenannte „MUSS-Kriterien“ zwingend zu erfüllen. Diese betreffen u.a. die verbindlichen Kriterien der UNESCO und des deutschen MAB-Nationalkomitees hinsichtlich der Zonierung, darunter beispielsweise der Kern- und Pflegezonenanteil der Erweiterungsfläche. Bei neuen Kommunen kommen weitere Kriterien hinzu, wie der räumliche Anschluss an das Biosphärengebiet und die künftige Etablierung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen. Die Erfassung und Bewertung der Kriterien soll mittels Fragebogen und Gesprächen vor Ort durch eine externe Agentur und die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und den am Biosphärengebiet beteiligten Landkreisen erfolgen.
Beitrittsinteressierte neue Kommunen stehen somit in einem anspruchsvollen Wettbewerb um eine Aufnahme ins Biosphärengebiet. Die letztendliche Entscheidung über einen Beitritt von neuen Kommunen trifft dann der Lenkungskreis des Biosphärengebiets Schwäbische Alb.